Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Am Wettbewerb teilnehmen können Kinder von 6 bis 12 Jahren.

Was kann zum Wettbewerb eingereicht werden?

Bilder zu je einem bestimmten Kinderrecht oder eine Collage mit den 10 wichtigsten Kinderrechten.

Weiterhin kann man kreativ tätig werden, indem man z.B.
• ein Spiel zu den Kinderrechten erfindet (Kartenspiel, Legespiel, etc.)
• ein Lied schreibt
• einen Comic erstellt
• ein Theaterstück aufführt
• einen Filmbetrag mit Interviews erstellt
• oder, oder, oder …

In welchem Zeitraum können die Beiträge eingereicht werden?

Vom 20. September 2018 (Weltkindertag) bis zum 1. April 2019

Wie können die Beiträge eingereicht werden?

Per Post an:
KJR München-Stadt
Kerstin Hof, Fachbeauftragte Kinder, Kinderkultur und Partizipation
Paul-Heyse-Str. 22, 80336 München

Per E-Mail an kinderbeauftragte (at) kjr-m.de

Was ist sonst noch zu beachten?

Wenn Fotos verwendet werden, auf denen Personen abgebildet sind, müssen ihre Rechte beachtet werden. Das heißt: die Personen dürfen z.B. nicht bloßgestellt oder in einer beleidigenden Art und Weise dargestellt werden. Außerdem müssen sie damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird.

Urheber- und Markenrechte dürfen nicht verletzt werden. Das heißt: bitte z.B. für eine Collage kein Material verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, z.B. Abbildungen von Disney-Figuren.

Wer am Wettbewerb teilnehmen möchte, muss damit einverstanden sein, dass das eingereichte Bild vom Kreisjugendring verwendet und ggfs. auch veröffentlicht wird.
Ausgewählte Motive werden als Kartenset oder als Plakate gedruckt.

Teilnahme-Formular (PDF, 632 KB)