Die Kinderrechte

Gleichheit – Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung – Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

 Schutz der Privatsphäre und Würde – Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

Zugang zu Medien – Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)

Schutz vor Gewalt – Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)

Schutz im Krieg und auf der Flucht – Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung – Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

Gesundheit – Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

Bildung – Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

Spiel und Freizeit – Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

 

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