Kinderrechte in Zeiten von Corona

Die Bundesregierung hat das Vorhaben, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, aufgrund der Corona Pandemie erst einmal hinten angestellt. Aktuell gibt es andere Prioritäten, um die Gesundheit und das Leben v.a. der älteren Bevölkerung zu schützen. So hat auch Bayerns Ministerpräsident Söder den Katastrophenfall ausgerufen und strenge Maßnahmen eingeführt, die das Corona-Virus aufhalten sollen. Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen jedoch auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in 54 Artikeln der UN Kinderrechtskonvention unter anderem das Recht auf Bildung und Freizeit, aber auch auf gewaltfreie Erziehung und Betreuung bei Behinderung garantieren?

Einige der Kinderrechte, die 1989 mit der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurden, sind aktuell außer Kraft gesetzt. Dies hat gravierende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.
Seit 16. März sind Betreuungseinrichtungen, Kitas und Schulen geschlossen. Dies hat zur Folge, dass sich Bildungsbenachteiligung noch weiter verschärft. Nicht in allen Familien stehen notwendige technische Ressourcen zur Verfügung. Viele Eltern müssen auch selbst von zuhause aus arbeiten, um ihren Job nicht zu verlieren, oder sind einfach nicht in der Lage, ihren Kindern adäquate Bildungsangebote zu machen.
Auch in der Freizeit ist es aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht möglich andere Kinder und Jugendliche, Freunde und Freundinnen zu treffen, denn auch Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Freizeiteinrichtungen und Spiel- und Sportplätze sind geschlossen. Das Recht, über die Gestaltung von Spiel und Freizeit selbst zu entscheiden ist aktuell stark eingeschränkt.

Seit 24. März gilt zudem eine Ausgangsbeschränkung in Bayern, die den Aufenthalt im Freien ausschließlich alleine oder im häuslichen Verband zulässt.
Wer bietet Kindern und Jugendlichen Schutz vor häuslicher Gewalt, wenn sie keine Möglichkeit mehr haben, das familiäre Umfeld zumindest zeitweise zu verlassen? Nicht zuletzt seit der Einführung des §8a KJHG übernehmen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Teil des Kinderschutzes. Nicht alle Gefährdungsfälle sind dem Jugendamt bekannt, wenn sich gewichtige Anhaltpunkte einer Kindeswohlgefährdung durch den regelmäßigen Besuch einer Jugendhilfeeinrichtung abwenden lassen. Was passiert jedoch, wenn diese Einrichtungen geschlossen sind?

Verschärft werden Probleme in Familien mit Kindern dadurch, dass sie aufgrund der aktuellen Situation stärker von Armut und Arbeitslosigkeit bedroht sind als der Rest der Bevölkerung, denn nicht jede Firma kann es sich leisten, Eltern zur Kinderbetreuung freizustellen und nicht jeder Job ist im Home Office zu erledigen.

Bevor also über eine Verlängerung der Anti-Corona-Maßnahmen diskutiert wird, ist es wichtig, die Kinder und Jugendlichen nicht aus den Augen zu verlieren. Zwar sind Kinder und Jugendliche am wenigsten direkt durch eine Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger bedroht, die Auswirkungen der aktuellen Restriktionen treffen Kinder und Jugendliche jedoch unverhältnismäßig hart.

Was also ist mit den Rechten der Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Katastrophenlage? Spätestens wenn die Corona-Krise überstanden ist, muss sich unserer Gesellschaft auch an dieser Frage messen lassen.